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BFH, 26.06.1968 - I R 27/67 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Personenbezogene Kapitalgesellschaft - Antrag auf Besteuerung - Betriebsprüfung - Neue Tatsachen - Berichtigung des Steuerbescheids - Nachholung eines versäumten Antrags
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 93, 139
- DB 1968, 2065
- BStBl II 1968, 694
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 07.06.1966 - I 66/64
Auszug aus BFH, 26.06.1968 - I R 27/67
Das Urteil des BFH I 66/64 vom 7. Juni 1966 (BFH 86, 371, BStBl III 1966, 514) wolle das Wort "unwiderruflich" in § 19 Abs. 4 KStG auf die Antragsfrist beziehen; dafür sei kein Raum, denn das Wort "unwiderruflich" beziehe sich auf den Antrag und wolle klarstellen, daß der einmal gestellte Antrag nicht widerrufen werden kann.In materiell-rechtlicher Hinsicht tritt der Senat dem FG darin bei, daß die in Rede stehende Frist eine Ausschlußfrist ist, wie er auch schon im Urteil I 66/64, a. a. O., angenommen hat.
- BFH, 20.05.1981 - I R 229/78
Veranlagungszeitraum - Publikumsgesellschaft - Kapitalgesellschaft - Fertigung …
Die vor der Veranlagung des Streitjahres durchgeführte Betriebsprüfung, die zu Gewinnerhöhungen geführt hat, hat keinen Einfluß auf den Lauf der Antragsfrist nach § 19 Abs. 4 KStG (vgl. das zu einer Berichtigungsveranlagung nach § 222 Abs. 1 und 2 AO ergangene BFH-Urteil vom 26. Juni 1968 I R 27/67, BFHE 93, 139, BStBl II 1968, 694).